Umweltinstitut fordert: EU-Grenzwerte für Radioaktivität in Lebensmitteln an niedrigere japanische Werte anpassen

Japan senkt die Grenzwerte für Radioaktivität in Lebensmitteln. Die neue Regelung soll am 1. April in Kraft treten und vorläufig bis zum 31. Oktober 2012 gelten. Nun fordert das Umweltinstitut, auch in der EU mit niedrigeren Grenzwerten einen besseren Schutz der Bevölkerung vor verstrahlten Lebensmitteln zu sichern.

Nach der Katastrophe von Fukushima 2011 wurde in der EU die so genannte Schubladenverordnung für einen nuklearen Notstand in Kraft gesetzt. Die darin enthaltenen viel zu hohen Grenzwerte wurden erst nach Protesten des Umweltinstituts München zusammen mit der Verbraucher-Organisation Foodwatch an die niedrigeren japanischen Werte angepasst. Auch jetzt müssen die EU-Grenzwerte für Lebensmittelimporte aus Japan mindestens den neuen, niedrigeren japanischen angeglichen werden.

Das Umweltinstitut München fordert außerdem, dass endlich die seit 1986 gültigen Grenzwerte der Tschernobyl-Verordnung gesenkt werden, die unabhängig von der Katastrophen-Verordnung gelten.

Die Grenzwerte in Japan werden am 1. April 2012 deutlich herabgesetzt. Um die Strahlenbelastung für die japanische Bevölkerung zu reduzieren, sind künftig für Milch und Babynahrung in Japan höchstens 50 Bq Cäsium pro Kilogramm (Bq/kg) statt bislang 200 Bq/kg zugelassen, für Trinkwasser 10 Bq/l statt vorher 200 Bq/l und für alle anderen Lebensmittel 100 Bq/kg statt zuvor 500 Bq/kg – mit einigen Ausnahmen wie z.B. Soja, Sojaprodukte und Reis: Hier bleibt der Grenzwert für Cäsium bei 500 Bq/kg. Damit sind die Werte auf einem ähnlichen, vergleichsweise niedrigen Niveau wie in der Ukraine und Weißrussland, die Länder, die durch Tschernobyl am meisten belastet wurden.

„Dass Japan die Strahlenbelastung seiner Bevölkerung reduzieren möchte, ist vernünftig“, erklärt Karin Wurzbacher, Physikerin im Umweltinstitut München. „Es bleibt zu hoffen, dass auch entsprechend strenge Kontrollen durchgeführt werden, denn hoch belastete Lebensmittel, wie z.B. Rindfleisch, grüner Tee oder Reis, kamen in den vergangenen Wochen und Monaten in Japan immer wieder in den Handel.“

„Was ein Jahr nach der Fukushima-Katastrophe in Japan möglich ist, sollte auch 26 Jahre nach der Tschernobyl-Katastrophe in Europa möglich sein“, kritisiert Christina Hacker, Vorstand im Umweltinstitut München. Es sei höchste Zeit, dass die 1986 festgesetzten und seitdem unveränderten Grenzwerte für Radioaktivität in Nahrungsmitteln endlich gesenkt werden.

Bezogen auf Cäsium betragen die EU-Grenzwerte für Säuglingsnahrung, Milch und Milchprodukte 370 Bq/kg und für alle anderen Nahrungsmittel 600 Bq/kg. Diese Werte gelten für alle Lebensmittel in der EU und aus Drittländern – ausgenommen Importe aus bestimmten hoch belasteten japanischen Regionen, für die seit April 2011 die niedrigeren Werte gelten.

Die Tschernobyl-Grenzwerte sind nicht nur deutlich höher als die japanischen, sie sind auch höher als die Grenzwerte in der Ukraine oder in Weißrussland. Gemüse z.B. darf in der Ukraine nur mit maximal 40 Becquerel Cäsium pro Kilogramm belastet sein, in Weißrussland mit 100 Bq/kg. Bei uns dagegen dürfen solche Lebensmittel – ausgenommen der japanischen – bis zu einer Belastung von 600 Bq/kg in den Handel kommen.

Das Umweltinstitut München e.V. fordert die europäische Kommission auf, sich ein Beispiel an den von Atomkatastrophen betroffenen Ländern Japan, Ukraine und Weißrussland zu nehmen und die viel zu hohen EU-Grenzwerte der Tschernobyl-Verordnung drastisch abzusenken. Eine Anpassung der europäischen Werte ist schon deshalb unabdingbar, damit nicht verstrahlte Lebensmittel aus diesen hoch belasteten Ländern, die dort nicht verkauft werden dürfen, in unseren Supermärkten landen.

Quelle: Pressemitteilung des Umweltinstituts vom 30.3.2012


Weitere Informationen

Foodwatch-Report: Kalkulierter Strahlentod. Die Grenzwerte für radioaktiv verstrahlte Lebensmittel in der EU und in Japan. September 2011

Foodwatch-Mailaktion für strengere Strahlengrenzwerte

EU-Verordnung 3954/1987 zur Festlegung von Höchstwerten an Radioaktivität in Nahrungsmitteln und Futtermitteln im Falle eines nuklearen Unfalls oder einer anderen radiologischen Notstandssituation

EU-Verordnung 733/2008 über die Einfuhrbedingungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse mit Ursprung in Drittländern nach
dem Unfall im Kernkraftwerk Tschernobyl

Beitrag im Wallstreet Journal Blog, 29.3.2012: Toward a Lower Cesium-Diet
Beitrag der New York Times, 21.1.2012: Japanese Struggle to Protect Their Food Supply
Beitrag der Japan Times, 29.10.2011: Panel lowers limit of radiation in food

Strahlenrisikodurch die Aufnahme radioaktiv belasteter Nahrungsmittel nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima, 12.4.2011

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