Auslandsreisen mit betäubungsmittelhaltigen Medikamenten: Worauf man bei der Reiseplanung achten sollte

Wer auf betäubungsmittelhaltige Arzneimittel angewiesen ist, darf diese grundsätzlich auch auf Auslandsreisen mitnehmen, um seine medizinische Versorgung sicher zu stellen. Man sollte aber einige Regeln beachten, damit es bei der Einreise oder am Urlaubsort nicht zu Problemen mit dem Zoll oder der Polizei kommt. Darauf macht zu Beginn der Urlaubszeit die Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufmerksam.

Grundsätzlich gilt: Betäubungsmittel, die nach der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) von Arzt oder Ärztin verschrieben wurden, können in einer der Reisedauer angemessenen Menge als persönlicher Reisebedarf für 30 Tage mitgeführt werden.

Bei Reisen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens ist dazu eine Bescheinigung des Arztes erforderlich. Diese Bescheinigung gemäß Artikel 75 des Schengener Abkommens muss von der zuständigen Landesgesundheitsbehörde beglaubigt werden.

Bei Reisen in andere Länder rät die Bundesopiumstelle, sich vom Arzt eine mehrsprachige Bescheinigung gemäß den „Richtlinien für Reisende“ des INCB (International Narcotics Control Board) ausstellen zu lassen, die Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung und Reisedauer enthält.

Diese Bescheinigung muss man ebenfalls von der zuständigen Landesgesundheitsbehörde beglaubigen lassen und bei der Reise mitführen. Es gibt jedoch bislang noch keine international harmonisierten Bestimmungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln als medizinischer Bedarf der Reisenden.

Einige Länder verlangen zusätzlich Importgenehmigungen, schränken die Menge ein oder verbieten die Mitnahme von Betäubungsmitteln sogar generell. Um auf Auslandsreisen Probleme zu vermeiden, empfiehlt die Bundesopiumstelle, sich vorab bei der diplomatischen Vertretung des Reiselandes in Deutschland nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen zu erkundigen.

Alle Formulare und weitere Informationen zum Reisen mit Betäubungsmitteln hat das BfArM auf seiner Webseite zusammengestellt: www.bfarm.de/reisen

Quelle: Pressemitteilung 04/11 des BfArM

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